Abrechnung
Die Behandlungskosten werden in der Praxis bar bezahlt. Für Privat- und Zusatzversicherte wird selbstverständlich eine Rechnung erstellt, entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in Abhängigkeit des vom Patienten gewählten Tarifes. Aber auch bei privaten Zusatzversicherungen oder Beihilfe können die entstandenen Kosten für Behandlung und Medikamente eingereicht werden.